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RENTENSTEUER ab 2005
das UNGEHEUER
DRUCKVERSION
URL: http://www.swr.de/ratgeber/geld/steuererklaerung-2005/-/id=1788/nid=1788/did=1018924/mpdid=1019748/1bt03ik/index.html
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Steuer 2005
Renten werden stärker besteuert
Teil 2: Jeder ist vom Alterseinkünftegesetz betroffen
Das Alterseinkünftegesetz, das seit Januar 2005 in Kraft ist, betrifft jeden: Egal, ob er noch im Beruf steht oder schon Rentner ist. Langfristiges Ziel ist die volle Besteuerung der Renten. Jahr für Jahr muss jetzt mehr von der Rente versteuert werden. Im Gegenzug steigen die Beträge, die von der Renteneinzahlung bei der Steuer abgesetzt werden können.
Schon bisher mussten Rentner Steuern zahlen, den so genannten Ertrags- oder Zinsanteil. Seit dem 1. Januar 2005 müssen sie nun 50 statt bisher 30 Prozent ihres Einkommens versteuern. Davon sind alle betroffen, die schon Rente beziehen oder im Jahr 2005 in Rente gegangen sind. Wer später in den Ruhestand geht, hat noch höhere Belastungen. Der zu versteuernde Anteil neuer Renten steigt jährlich um zwei Prozent bis zum Jahr 2020, danach um ein Prozent bis zum Jahr 2040. Dann ist die Versteuerung der Renten zu 100 Prozent erreicht.
Aber: Der Steuersatz für jeden Rentnerjahrgang bleibt immer gleich. Wer beispielsweise im Jahre 2010 in Rente geht, wird von seinen Rentenbezügen immer 60 Prozent versteuern müssen.
Tipps zum Steuersparen
Außergewöhnliche Belastungen wie Haushaltshilfen, die Pflege von Angehörigen oder eine Unterbringung im Heim, mindern die Steuerlast um 624 Euro bzw. 924 Euro für Schwerbehinderte. Auch Arbeiten im eigenen Heim (Handwerker, Putzfrau etc) können geltend gemacht werden - 20 Prozent der Kosten (maximal 600 Euro).
Pflicht zur Steuererklärung
Rentner haben genau wie Arbeitnehmer die Möglichkeit, bestimmte Beträge von ihrem Einkommen abzuziehen. Das steuerfreie Existenzminimum liegt bei 7.664 Euro für Alleinstehende (Verheiratete 15.239 Euro). Hinzu kommen Werbungskosten, Sonderausgaben und die Ausgaben für die Sozialversicherung. Deshalb bleibt der Großteil der Rentner vom Finanzamt verschont, weil sie weniger als 19.000 Euro (38.000 Euro Verheiratete) gesetzliche Rente beziehen und keine weiteren Einkünfte mehr haben.
Der Bund der Steuerzahler gibt eine Broschüre speziell für Rentner heraus. Gegen einen mit 1,45 Euro frankierten C5- Rückumschlag ab April zu beziehen unter:
Bund der Steuerzahler Stichwort: Senioren und Steuer
Französische Str. 9-12 10117 Berlin
Doch Vorsicht: Die Berechnung der Abzüge ist nicht ohne Tücken. Denn je nachdem, in welchem Jahr Sie in Rente gegangen sind und wie alt Sie zu diesem Zeitpunkt waren, gibt es unterschiedliche Prozentsätze. Und es ist Ihre Pflicht festzustellen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob oder wie Sie eine Steuererklärung erstellen müssen, sollten Sie sich helfen lassen. Die Stiftung Warentest bietet online einen Steuerrechner für Rentner an, der Ihnen eine erste Einschätzung liefert.
Steuerrechner für Rentner
Exel-Tabelle (66 KB) der Stiftung Warentest zum Download
Altersvorsorgebeiträge absetzen
Im Gegenzug zu der so genannten nachgelagerten Besteuerung der Renten steigt jedes Jahr der prozentuale Anteil der Beiträge zu Rentenversicherungen, der steuerlich absetzbar ist. Im Jahr 2005 sind 60 Prozent der Rentenbeiträge abzugsfähig. Jährlich erfolgt eine Steigerung von zwei Prozent bis im Jahr 2025 dann 100 Prozent erreicht sind. Die Höchstbeträge dieser Sonderausgaben liegen für 2005 bei 12.000 Euro. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zählt bei den Jahressummen aber mit.
Unser Tipp: Wer durch diese Neuerungen Steuern zurückerstattet bekommt, sollte schauen, ob er damit Lücken in der privaten Altersvorsorge schließen kann. Denn Sie können davon ausgehen, dass die gesetzliche Rente später kaum ausreichen wird. Und die Renten müssen versteuert werden.
Wer klug ist, sorgt vor
Rentenentwicklung und längere Lebensarbeitszeit
Mehr zum Thema im WWW:
Renten-Steuer: Wer muss jetzt zahlen?
http://www.ndrtv.de/plusminus/20060228_2.html
Steuererklärung für Rentner: Wie es funktioniert
Kostenpflichtiger Download der Stiftung Warentest (02/2006)
http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/test/1336259/1336259/1336801.html
Weniger Steuern, mehr Vorsorge
Das Alterseinkünftegesetz
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_27366/DE/Steuern/Alterseinkuenftegesetz__Altersvorsorge/node.html__nnn=true
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